Das Konzept |
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Gründungsformen Marketing Finanzen Versicherungen Steuern Buchführung Recht
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Vor der Gründung eines Unternehmens
steht die Entwicklung eines Konzeptes. Ein Konzept -auch Business-Plan
genannt - ist die Grundlage jedes neuen Unternehmens. Es entwickelt
sich in verschiedenen Schritten und ist veränderbar, wenn neue
Aspekte hinzukommen. Im Kern ist es Ihre Idee in schriftlicher Form
- wobei alle wesentlichen Bereiche durchdacht sein müssen.
Ein Unternehmenskonzept dient als Grundlage für Bankgespräche
oder für das Gespräch mit Ihrer Existenzgründungsberaterin,
die als fachkundige Stelle Ihr Vorhaben auf Tragfähigkeit hin
begutachtet, falls Sie Gründungszuschuss bei der Agentur für
Arbeit beantragt haben. In jedem Fall ist es der Plan Ihres eigenen
Vorhabens, der später auch zur Kontrolle Ihrer betriebliche
Situation herangezogen werden kann.
Woraus das Konzept besteht, erläutert der Arbeitsbogen
"Konzept" .
Es gibt verschiedene Wege zu einem Konzept - hilfreich sind die
"6-W-Fragen"
(beide als pdf-Datei zum Herunterladen).
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Gründungsformen |
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten
zu gründen!
Sie können z.B. einen bereits bestehenden
Betrieb übernehmen. Sie können bei einem bestehenden Unternehmen
mit einstiegen, sich beteiligen. Oder Sie übernehmen eine gute
Idee von jemand anderen und zahlen dafür. Oder Sie gründen
gänzlich neu.
Diese vier Möglichkeiten stellen wir Ihnen hier vor (jeweils
als Arbeitsbogen im pdf-Format):
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Jede dieser Gründungsmöglichkeiten hat
Vor-, aber auch Nachteile. Einige davon haben wir genannt. Sicherlich
fallen Ihnen noch weitere Aspekte ein. Überprüfen Sie
für sich, gegebenenfalls auch durch eine Beratung, welche Gründungsmöglichkeit
für Sie die Richtige ist. |
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Marketing |
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Viele Gründerinnen beherrschen
ihr Angebot perfekt, sind umfassend informiert über nahezu
alles, was in der Branche wichtig ist, sind aber nicht in der Lage,
genügend Kundschaft für ihr Produkt zu finden. Es fehlt
ein Marketingplan. Marketing wird oft gleichgesetzt mit Werbung,
bedeutet aber deutlich mehr: |
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Marketing umfasst alle unternehmerischen
Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Erweiterung von
Absatzmärkten bzw. dem Schaffen, Sichern oder Erweitern
des Marktanteils. |
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Hierzu werden die Ergebnisse der
Marktforschung ausgewertet und umgesetzt. Marketing ist immer die
Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen (= der Gründerin)
und dem Markt. Dabei ist es nötig, das eigene Marketing quasi
als Philosophie zu sehen und als eigenen Leitgedanken zu zentrieren.
In der Gründungsphase eines kleinen Unternehmens lässt
sich die Erstellung eines Marketingplanes nach folgenden Kriterien
gliedern:
(zu jedem der folgenden Punkte haben wir einen ausführlichen
Arbeitstext zum Herunterladen entwickelt, durch Anklicken der Links
starten Sie den Download der pdf-Dateien)
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1. Das Angebot
wird bestimmt |
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- von Trends
- durch eine Marktanalyse
- von Branchenkenntnissen und Produktentwicklung
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2. Die Ansprache der Zielgruppe
erfolgt durch |
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- Zielgruppenanalyse
- Zuschneiden des Produktes oder der Dienstleistng auf die ausgewählte
Zielgruppe
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3. Die Konkurrenz
wird erfasst |
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- die Konkurrenzanalyse
- das Ausarbeiten des Angebots in Relation zu den Angeboten der
Konkurrenz
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4. Die Standortwahl |
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- Geschäftslage
- Verkehrslage
- Büro, Ladenlokal bzw. Betriebsstätte
- Konkurrenzsituation
- Veränderungen am Standort
- vorhandene (Stamm) - Kundschaft
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5. Die Marketingstrategie |
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- Marketingziele werden festgelegt
- geeignete Marketinginstrumente werden ausgewählt
- das Budget wird festgelegt
- Erfolgskontrolle der Marketingmaßnahme findet statt
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Finanzen |
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Hier geht es um die Frage, ob Ihre
Existenzgründung Sie auch finanziell trägt. Klären
Sie deshalb zunächst für sich selbst:
- Ist es ein Hinzuverdienst oder muss
ich bzw. meine Familie davon leben?
- Bringt mir meine Selbstständigkeit genügend
Geld ein, um davon zu leben?
Um dieses zu herauszufinden, müssen Sie einige
Berechnungen durchführen, die in Fachbegriffen z.B. Betriebsmittelplan
oder Liquiditätsplan lauten. Schritt für Schritt werden
wir Ihnen anhand von Arbeitsbögen die einzelnen Begriffe erklären
und mit Ihnen eine Kalkulation durchführen.
Unabhängig von Ihrer Lebens- oder Familienkonstellation sollte
Ihr Unternehmen finanziell erfolgreich sein, d.h. es sollte Ihnen
in absehbarer Zeit Geld zur Verfügung stellen. Die Höhe
dieses Geldes hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Egal,
ob Sie allein leben oder Kinder haben, vielleicht sogar die Alleinverdienerin
im Haushalt sind, müssen Sie ein bestimmtes Minimum für
Ihre Lebenshaltungskosten erarbeiten. Die Höhe dieser Kosten
ist durch Ihren Lebensstandard geprägt, wird aber beeinflusst
von Faktoren wie:
- Kann Ihr Partner/ Ihre Partnerin Sie finanziell unterstützen?
- Müssen Sie Ihren Partner/ Ihre Partnerin/ Ihre Familie
finanziell unterstützen?
- Müssen Sie finanzielle Verpflichtungen erfüllen (Hauskredit,
Unterhalt o.ä.)?
- Möchten Sie mit Ihrem Einkommen einen Traum verwirklichen?
- Möchten Sie durch Ihre Selbstständigkeit "reich"
werden?
Mit Hilfe der Arbeitsbögen zum Herunterladen
(pdf-Dateien) berechnen Sie, wie viel Geld Sie für sich erwirtschaften
wollen oder müssen. Sie finden Informationen zu den Themen:
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pdf-Datei |
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Versicherungen |
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- Welche Versicherungen muss
ich abschließen?
- Welche Versicherungen sind für mich und mein Unternehmen
sinnvoll?
Diese Frage stellen sich mehr oder weniger alle
ExistenzgründerInnen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick
über die persönliche und betriebliche Absicherung als
Unternehmerin und nennen Ihnen die wichtigsten Versicherungen. |
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Zur betrieblichen Absicherung
gehören: |
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- Betriebs-Haftpflichtversicherung/ Berufs-Haftpflichtversicherung
- gesetzliche Unfallversicherung
- GGV: gebündelte Geschäftsversicherung
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Zur persönlichen Absicherung
gehören: |
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- Kranken- und Pflegeversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- freiwillige Arbeitslosenversicherung
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Ausführliche Informationen
zu diesen Themen finden Sie im Arbeitsbogen Versicherungen
zum Herunterladen.
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Es gibt Pflichtversicherungen (z.B. Unfallversicherung
für MitarbeiterInnen, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung)
und Versicherungen, die bestimmte Risiken absichern.
Über die Pflichtversicherungen wird Sie Ihre SteuerberaterIn
aufklären. Alle weiteren Versicherungen sind abhängig
von Ihrem Geschäftsinhalt. Eine Tankstelle hat andere Risiken
als eine Massagepraxis oder ein Übersetzungsbüro, so dass
sich jeweils andere sinnvolle Versicherungskonstellationen ergeben.
Ihre individuellen Fragen klären Sie bitte mit einer Versicherungsfachkraft.
Es gibt ExpertInnen und auch Beratungsstellen, die sich auf Versicherungen
spezialisiert haben. Die Adressen finden Sie im Telefon- oder Branchenbuch
und auch im Frauenbranchenbuch.
Einen guten Überblick über Rentenversicherungen
speziell für ExistenzgründerInnen bietet ein Informationsportal,
deren Link Sie unter dem Punkt "Links"
5. Webseiten nicht nur für Frauen finden.
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Es gibt VersicherungsmaklerInnen
und Versicherungsagenturen.
Agenturen sind Niederlassungen oder VertreterInnen
einzelner Versicherungsunternehmen.
Sie bekommen dort alle von einer Versicherungsgesellschaft
angebotenen Versicherungsarten.
Eine Versicherungsmaklerin vertritt in der Regel
mehrere Versicherungsgesellschaften, hat aber sicherlich
auch ihre Präferenzen.
Sie bekommen dort die von Ihnen gewünschte Versicherung
angeboten;
die Maklerin wird die beste / günstigste für
Sie (oder sich !) auswählen.
Wir empfehlen: Holen Sie sich immer mehrere Vergleichsangebote
ein,
denn die Bindungszeiten bei Versicherungen sind lang.
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Steuern |
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- Wann muss ich welche Steuern zahlen?
- Welche Rechtsform meines Unternehmens ist für mich die
steuerlich günstigere?
Es gibt viele Steuerarten und noch mehr dazugehörige
Bestimmungen. Wir konzentrieren uns im Überblick auf 4 Steuerarten:
- Umsatzsteuer
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Körperschaftssteuer
Mit den Grundlagen, die im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit
auf Sie zukommen, sollten Sie sich vertraut machen. Details erfahren
Sie bei Ihrer SteuerberaterIn, da sich gerade im Steuerrecht viele
Bestimmungen jährlich verändern. Aber das wesentliche
sollten Sie wissen und durchschauen können. |
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Ausführliche Informationen
zu den Steuerarten finden Sie im Arbeitsbogen Steuern
zum herunterladen.
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Klären Sie im Vorwege ab, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen
steuerlich günstig ist.
- In wie weit kann ich Verluste steuerlich geltend machen?
- Bei welcher Rechtsform zahle ich weniger Einkommensteuer?
- In wie weit kann ich meine Betriebsausgaben so weit wie möglich
geltend machen?
- Wie wird meine Gewerbesteuer berechnet?
- Habe ich Einfluss auf die Höhe meiner Steuern?
Wichtig: Beachten Sie unbedingt die Termine
- für die Abgabe von Erklärungen und/ oder
- die Zahlungsfälligkeit Ihrer Steuerschuld.
Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig
einreichen, wird das Finanzamt Ihre Steuerschuld schätzen und
ggf. diese Schätzung auch umgehend vollstrecken. Diese geschätzten
Beträge liegen oft ein Vielfaches über der eigentlichen
Steuerschuld. |
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Buchführung |
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UnternehmerInnen sind sich oft über den
Bereich oder der Form der Buchführung im Unklaren; sie wissen
oft nur, dass sie verpflichtet sind, Zahlungen aufzuzeichnen. Um
diesen abzuhelfen, möchten wir einen kurzen Überblick
über die Buchführung geben. Es gibt zwei Hauptgründe,
weshalb dieser Teil des Rechnungswesens durchgeführt werden
soll und muss: einerseits für den eigenen betrieblichen Überblick
mitsamt der Entscheidungen, die dahinter stehen und andererseits
die Darstellung für das Finanzamt, um die Steuerlast zu ermitteln;
gegebenenfalls noch für das Kreditinstitut, wenn es um Darlehen
geht.
Ob frau buchführungspflichtig ist, wird durch
das Handelsgesetzbuch und das Steuerrecht geregelt. Gesetzliche
Buchführungspflicht bedeutet, es muss eine doppelte Buchführung
samt Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen
werden. Jede Kauffrau ist verpflichtet, Bücher zu führen.
Zum Handelsrecht beachten Sie bitte den Abschnitt Recht dieses Konzeptes.
Gewerbetreibende, die sich auf Wunsch ins Handelsregister
eintragen lassen, unterliegen damit auch automatisch der Pflicht,
die Bücher so zu führen. Nicht-Kauffrauen sind zur Buchführung
verpflichtet, wenn sie Umsätze von mehr als 350.000 €
im Kalenderjahr erwirtschaften oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von
mehr als 30.000 € erzielen.
Die einfache Buchführung ist die Einnahme-Überschussrechnung,
die nur von Nichtbuchführungspflichtigen geführt wird.
Auf Konten werden die Einnahmen bzw. die Ausgaben in zeitlicher
Folge erfasst, die Gewinnermittlung erfolgt durch Gegenüberstellung
der Einnahmen und Ausgaben.
Die doppelte Buchführung nennt sich auch
Bilanz und muss von allen Buchführungspflichtigen
durchgeführt werden. Der Gewinn wird durch den Betriebsvermögensvergleich
ermittelt, wobei zu Beginn der Tätigkeit und auch zum Ende
des Geschäftsjahres eine Inventur erstellt wird. Wie eine Bilanz
und eine dazugehörige Gewinn- und Verlustrechnung auszusehen
hat, möchten wir hier nicht weiter vertiefen. Sollte dieser
Punkt für Sie in Frage kommen, informieren Sie sich bitte beim
Finanzamt, Steuerberater oder besuchen Sie eventuell einen Buchführungskurs
für den Bereich Bilanz/ GuV-Rechnung.
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Recht |
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Handelsrecht Wahl
der Rechtsform Namensrecht |
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Handelsrecht |
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Kaufleute
müssen sich mit Handelsrecht auskennen!
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Nach dem Handelsrecht § 1 HGB ist der- oder diejenige
Kaufmann/ -frau, wer ein Handelsgewerbe betreibt und dessen ein
nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb erfordert.
Bei gewissen Rechtsformen (siehe nächstes Kapitel Rechtsformen)
muss automatisch eine Eintragung ins Handelsregister folgen, somit
ist dieser Betrieb ein Handelsgewerbe und muss sich an die Vorschriften
des HGB halten
Auch ab einer speziellen Größe (Art und Umfang) fällt
der Betrieb in den Bereich des HGB. Darunter sind die Anzahl von
Mitarbeitern, Umfang der Buchführung, Aufwand der Kundenabrechnung
und beispielsweise die Unternehmensgröße zu verstehen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, hilft gegebenenfalls ein Steuerberater
weiter.
Arbeitsbogen Kaufleute
Arbeitsbogen Kleingewerbe
(beide als pdf-Datei)
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Wahl der Rechtsform |
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Die Wahl der Rechtsform Ihres
zukünftigen Unternehmens ist von mehreren Faktoren abhängig
- Will ich alleine oder mit einer oder mehreren Partnerinnen oder
Partnern gründen?
- Bin ich Gewerbetreibende oder Freiberuflerin?
- Wie ist die Haftung der Unternehmensformen?
- Welche Steuern zahle ich?
- Wie ist die Gewinn- und vor allem Verlustaufteilung?
- Darf ich entscheiden, bestimmen oder wie ist das mit der Geschäftsführung
geregelt?
- Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen, z.B. Mindestkapital
oder Eintragungsvoraussetzungen?
Wenn Sie alleine gründen wollen, egal ob als Gewerbebetreibende
oder als Freiberuflerin, ist die gängige Rechtsform die Einzelunternehmung.
Sie stehen für alles gerade, was Sie tun, Sie entscheiden selbst,
tragen die volle Verantwortung und sind haftbar zu machen.
Eine Übersicht über die Rechtsformen finden Sie in dieser
Tabelle
(pdf-Datei zum Herunterladen)
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Namensrecht |
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Sie möchten Ihrem Unternehmen einem Namen
geben- welcher zulässig ist hängt von der Rechtsform und
der Eintragung ins Handelsregister ab.
Wir möchten hier nur kurze Hinweise für die Einzelunternehmung
darstellen; falls Sie Informationen über Namen bezüglich
anderer Rechtsformen benötigen, wenden Sie sich bitte an die
zuständigen Kammern (IHK oder HK).
Sie müssen im Geschäftsverkehr als Unternehmen immer Ihren
Vor- und Nachnamen verwenden; zusätzlich können Branchen-
oder Geschäftsbezeichnungen aufgeführt werden, z. B. Karla
Musterfrau, Biografieservice.
Bei dieser Verwendung müssen Sie prüfen, ob dieser bereits
verwendet wird und Sie vielleicht das Namensrecht eines anderen
verletzen. Ob dieser Sachverhalt besteht hängt von dem Markt
ab, den Sie abdecken. Lokale Unternehmen im Umkreis von 100 km sollten
nicht denselben Namen tragen, da Sie eventuell dazu rechtlich belangt
werden können. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich bei der
Kammer oder Namens-/ Patentanwälten beraten lassen.
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