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FExiNet ist ein Projekt des Frauennetzwerks zur Arbeitssituation        
     

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Das Konzept

       

Das Konzept

Gründungsformen    Marketing    Finanzen    Versicherungen    Steuern    Buchführung    Recht

 

Vor der Gründung eines Unternehmens steht die Entwicklung eines Konzeptes. Ein Konzept -auch Business-Plan genannt - ist die Grundlage jedes neuen Unternehmens. Es entwickelt sich in verschiedenen Schritten und ist veränderbar, wenn neue Aspekte hinzukommen. Im Kern ist es Ihre Idee in schriftlicher Form - wobei alle wesentlichen Bereiche durchdacht sein müssen. Ein Unternehmenskonzept dient als Grundlage für Bankgespräche oder für das Gespräch mit Ihrer Existenzgründungsberaterin, die als fachkundige Stelle Ihr Vorhaben auf Tragfähigkeit hin begutachtet, falls Sie Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragt haben. In jedem Fall ist es der Plan Ihres eigenen Vorhabens, der später auch zur Kontrolle Ihrer betriebliche Situation herangezogen werden kann.

Woraus das Konzept besteht, erläutert der Arbeitsbogen "Konzept" .
Es gibt verschiedene Wege zu einem Konzept - hilfreich sind die "6-W-Fragen"
(beide als pdf-Datei zum Herunterladen).

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Gründungsformen

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zu gründen!

Sie können z.B. einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen. Sie können bei einem bestehenden Unternehmen mit einstiegen, sich beteiligen. Oder Sie übernehmen eine gute Idee von jemand anderen und zahlen dafür. Oder Sie gründen gänzlich neu.

Diese vier Möglichkeiten stellen wir Ihnen hier vor (jeweils als Arbeitsbogen im pdf-Format):

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Jede dieser Gründungsmöglichkeiten hat Vor-, aber auch Nachteile. Einige davon haben wir genannt. Sicherlich fallen Ihnen noch weitere Aspekte ein. Überprüfen Sie für sich, gegebenenfalls auch durch eine Beratung, welche Gründungsmöglichkeit für Sie die Richtige ist.

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Marketing

 
 

Viele Gründerinnen beherrschen ihr Angebot perfekt, sind umfassend informiert über nahezu alles, was in der Branche wichtig ist, sind aber nicht in der Lage, genügend Kundschaft für ihr Produkt zu finden. Es fehlt ein Marketingplan. Marketing wird oft gleichgesetzt mit Werbung, bedeutet aber deutlich mehr:

 

Marketing umfasst alle unternehmerischen Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Erweiterung von Absatzmärkten bzw. dem Schaffen, Sichern oder Erweitern des Marktanteils.

 

Hierzu werden die Ergebnisse der Marktforschung ausgewertet und umgesetzt. Marketing ist immer die Auseinandersetzung zwischen dem Unternehmen (= der Gründerin) und dem Markt. Dabei ist es nötig, das eigene Marketing quasi als Philosophie zu sehen und als eigenen Leitgedanken zu zentrieren.

In der Gründungsphase eines kleinen Unternehmens lässt sich die Erstellung eines Marketingplanes nach folgenden Kriterien gliedern:
(zu jedem der folgenden Punkte haben wir einen ausführlichen Arbeitstext zum Herunterladen entwickelt, durch Anklicken der Links starten Sie den Download der pdf-Dateien)

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1. Das Angebot wird bestimmt

 
  • von Trends
  • durch eine Marktanalyse
  • von Branchenkenntnissen und Produktentwicklung
 
 

2. Die Ansprache der Zielgruppe erfolgt durch

 
  • Zielgruppenanalyse
  • Zuschneiden des Produktes oder der Dienstleistng auf die ausgewählte Zielgruppe
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3. Die Konkurrenz wird erfasst

 
  • die Konkurrenzanalyse
  • das Ausarbeiten des Angebots in Relation zu den Angeboten der Konkurrenz
 
 

4. Die Standortwahl

 
  • Geschäftslage
  • Verkehrslage
  • Büro, Ladenlokal bzw. Betriebsstätte
  • Konkurrenzsituation
  • Veränderungen am Standort
  • vorhandene (Stamm) - Kundschaft
 
 

5. Die Marketingstrategie

 
  • Marketingziele werden festgelegt
  • geeignete Marketinginstrumente werden ausgewählt
  • das Budget wird festgelegt
  • Erfolgskontrolle der Marketingmaßnahme findet statt
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Finanzen

 
 

Hier geht es um die Frage, ob Ihre Existenzgründung Sie auch finanziell trägt. Klären Sie deshalb zunächst für sich selbst:

  • Ist es ein Hinzuverdienst oder muss ich bzw. meine Familie davon leben?
  • Bringt mir meine Selbstständigkeit genügend Geld ein, um davon zu leben?

Um dieses zu herauszufinden, müssen Sie einige Berechnungen durchführen, die in Fachbegriffen z.B. Betriebsmittelplan oder Liquiditätsplan lauten. Schritt für Schritt werden wir Ihnen anhand von Arbeitsbögen die einzelnen Begriffe erklären und mit Ihnen eine Kalkulation durchführen.

Unabhängig von Ihrer Lebens- oder Familienkonstellation sollte Ihr Unternehmen finanziell erfolgreich sein, d.h. es sollte Ihnen in absehbarer Zeit Geld zur Verfügung stellen. Die Höhe dieses Geldes hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Egal, ob Sie allein leben oder Kinder haben, vielleicht sogar die Alleinverdienerin im Haushalt sind, müssen Sie ein bestimmtes Minimum für Ihre Lebenshaltungskosten erarbeiten. Die Höhe dieser Kosten ist durch Ihren Lebensstandard geprägt, wird aber beeinflusst von Faktoren wie:

  • Kann Ihr Partner/ Ihre Partnerin Sie finanziell unterstützen?
  • Müssen Sie Ihren Partner/ Ihre Partnerin/ Ihre Familie finanziell unterstützen?
  • Müssen Sie finanzielle Verpflichtungen erfüllen (Hauskredit, Unterhalt o.ä.)?
  • Möchten Sie mit Ihrem Einkommen einen Traum verwirklichen?
  • Möchten Sie durch Ihre Selbstständigkeit "reich" werden?

Mit Hilfe der Arbeitsbögen zum Herunterladen (pdf-Dateien) berechnen Sie, wie viel Geld Sie für sich erwirtschaften wollen oder müssen. Sie finden Informationen zu den Themen:

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Versicherungen

 
 
  • Welche Versicherungen muss ich abschließen?
  • Welche Versicherungen sind für mich und mein Unternehmen sinnvoll?

Diese Frage stellen sich mehr oder weniger alle ExistenzgründerInnen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über die persönliche und betriebliche Absicherung als Unternehmerin und nennen Ihnen die wichtigsten Versicherungen.

 
 

Zur betrieblichen Absicherung gehören:

 
  • Betriebs-Haftpflichtversicherung/ Berufs-Haftpflichtversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • GGV: gebündelte Geschäftsversicherung
 
 

Zur persönlichen Absicherung gehören:

 
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • freiwillige Arbeitslosenversicherung
 
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Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie im Arbeitsbogen Versicherungen zum Herunterladen.

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Es gibt Pflichtversicherungen (z.B. Unfallversicherung für MitarbeiterInnen, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherung) und Versicherungen, die bestimmte Risiken absichern.

Über die Pflichtversicherungen wird Sie Ihre SteuerberaterIn aufklären. Alle weiteren Versicherungen sind abhängig von Ihrem Geschäftsinhalt. Eine Tankstelle hat andere Risiken als eine Massagepraxis oder ein Übersetzungsbüro, so dass sich jeweils andere sinnvolle Versicherungskonstellationen ergeben.

Ihre individuellen Fragen klären Sie bitte mit einer Versicherungsfachkraft. Es gibt ExpertInnen und auch Beratungsstellen, die sich auf Versicherungen spezialisiert haben. Die Adressen finden Sie im Telefon- oder Branchenbuch und auch im Frauenbranchenbuch.

Einen guten Überblick über Rentenversicherungen speziell für ExistenzgründerInnen bietet ein Informationsportal, deren Link Sie unter dem Punkt "Links"
5. Webseiten nicht nur für Frauen finden.

   
 

Es gibt VersicherungsmaklerInnen und Versicherungsagenturen.
Agenturen sind Niederlassungen oder VertreterInnen einzelner Versicherungsunternehmen.
Sie bekommen dort alle von einer Versicherungsgesellschaft angebotenen Versicherungsarten.
Eine Versicherungsmaklerin vertritt in der Regel mehrere Versicherungsgesellschaften, hat aber sicherlich auch ihre Präferenzen.
Sie bekommen dort die von Ihnen gewünschte Versicherung angeboten;
die Maklerin wird die beste / günstigste für Sie (oder sich !) auswählen.
Wir empfehlen: Holen Sie sich immer mehrere Vergleichsangebote ein,
denn die Bindungszeiten bei Versicherungen sind lang.

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Steuern

 
 
  • Wann muss ich welche Steuern zahlen?
  • Welche Rechtsform meines Unternehmens ist für mich die steuerlich günstigere?

Es gibt viele Steuerarten und noch mehr dazugehörige Bestimmungen. Wir konzentrieren uns im Überblick auf 4 Steuerarten:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommenssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer

Mit den Grundlagen, die im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit auf Sie zukommen, sollten Sie sich vertraut machen. Details erfahren Sie bei Ihrer SteuerberaterIn, da sich gerade im Steuerrecht viele Bestimmungen jährlich verändern. Aber das wesentliche sollten Sie wissen und durchschauen können.

 
 

Ausführliche Informationen zu den Steuerarten finden Sie im Arbeitsbogen Steuern zum herunterladen.

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Klären Sie im Vorwege ab, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen steuerlich günstig ist.

  • In wie weit kann ich Verluste steuerlich geltend machen?
  • Bei welcher Rechtsform zahle ich weniger Einkommensteuer?
  • In wie weit kann ich meine Betriebsausgaben so weit wie möglich geltend machen?
  • Wie wird meine Gewerbesteuer berechnet?
  • Habe ich Einfluss auf die Höhe meiner Steuern?


Wichtig: Beachten Sie unbedingt die Termine

  • für die Abgabe von Erklärungen und/ oder
  • die Zahlungsfälligkeit Ihrer Steuerschuld.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig einreichen, wird das Finanzamt Ihre Steuerschuld schätzen und ggf. diese Schätzung auch umgehend vollstrecken. Diese geschätzten Beträge liegen oft ein Vielfaches über der eigentlichen Steuerschuld.

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Buchführung

 
 

UnternehmerInnen sind sich oft über den Bereich oder der Form der Buchführung im Unklaren; sie wissen oft nur, dass sie verpflichtet sind, Zahlungen aufzuzeichnen. Um diesen abzuhelfen, möchten wir einen kurzen Überblick über die Buchführung geben. Es gibt zwei Hauptgründe, weshalb dieser Teil des Rechnungswesens durchgeführt werden soll und muss: einerseits für den eigenen betrieblichen Überblick mitsamt der Entscheidungen, die dahinter stehen und andererseits die Darstellung für das Finanzamt, um die Steuerlast zu ermitteln; gegebenenfalls noch für das Kreditinstitut, wenn es um Darlehen geht.

Ob frau buchführungspflichtig ist, wird durch das Handelsgesetzbuch und das Steuerrecht geregelt. Gesetzliche Buchführungspflicht bedeutet, es muss eine doppelte Buchführung samt Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen werden. Jede Kauffrau ist verpflichtet, Bücher zu führen. Zum Handelsrecht beachten Sie bitte den Abschnitt Recht dieses Konzeptes.

Gewerbetreibende, die sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen lassen, unterliegen damit auch automatisch der Pflicht, die Bücher so zu führen. Nicht-Kauffrauen sind zur Buchführung verpflichtet, wenn sie Umsätze von mehr als 350.000 € im Kalenderjahr erwirtschaften oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 € erzielen.
Die einfache Buchführung ist die Einnahme-Überschussrechnung, die nur von Nichtbuchführungspflichtigen geführt wird. Auf Konten werden die Einnahmen bzw. die Ausgaben in zeitlicher Folge erfasst, die Gewinnermittlung erfolgt durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben.

Die doppelte Buchführung nennt sich auch Bilanz und muss von allen Buchführungspflichtigen durchgeführt werden. Der Gewinn wird durch den Betriebsvermögensvergleich ermittelt, wobei zu Beginn der Tätigkeit und auch zum Ende des Geschäftsjahres eine Inventur erstellt wird. Wie eine Bilanz und eine dazugehörige Gewinn- und Verlustrechnung auszusehen hat, möchten wir hier nicht weiter vertiefen. Sollte dieser Punkt für Sie in Frage kommen, informieren Sie sich bitte beim Finanzamt, Steuerberater oder besuchen Sie eventuell einen Buchführungskurs für den Bereich Bilanz/ GuV-Rechnung.

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Recht

  Handelsrecht    Wahl der Rechtsform     Namensrecht
   

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Handelsrecht

 

Kaufleute müssen sich mit Handelsrecht auskennen!

 

Nach dem Handelsrecht § 1 HGB ist der- oder diejenige Kaufmann/ -frau, wer ein Handelsgewerbe betreibt und dessen ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Bei gewissen Rechtsformen (siehe nächstes Kapitel Rechtsformen) muss automatisch eine Eintragung ins Handelsregister folgen, somit ist dieser Betrieb ein Handelsgewerbe und muss sich an die Vorschriften des HGB halten
Auch ab einer speziellen Größe (Art und Umfang) fällt der Betrieb in den Bereich des HGB. Darunter sind die Anzahl von Mitarbeitern, Umfang der Buchführung, Aufwand der Kundenabrechnung und beispielsweise die Unternehmensgröße zu verstehen. Falls Sie sich nicht sicher sind, hilft gegebenenfalls ein Steuerberater weiter.

Arbeitsbogen Kaufleute
Arbeitsbogen Kleingewerbe
(beide als pdf-Datei)

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Wahl der Rechtsform

 

Die Wahl der Rechtsform Ihres zukünftigen Unternehmens ist von mehreren Faktoren abhängig

  • Will ich alleine oder mit einer oder mehreren Partnerinnen oder Partnern gründen?
  • Bin ich Gewerbetreibende oder Freiberuflerin?
  • Wie ist die Haftung der Unternehmensformen?
  • Welche Steuern zahle ich?
  • Wie ist die Gewinn- und vor allem Verlustaufteilung?
  • Darf ich entscheiden, bestimmen oder wie ist das mit der Geschäftsführung geregelt?
  • Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen, z.B. Mindestkapital oder Eintragungsvoraussetzungen?


Wenn Sie alleine gründen wollen, egal ob als Gewerbebetreibende oder als Freiberuflerin, ist die gängige Rechtsform die Einzelunternehmung. Sie stehen für alles gerade, was Sie tun, Sie entscheiden selbst, tragen die volle Verantwortung und sind haftbar zu machen.

Eine Übersicht über die Rechtsformen finden Sie in dieser Tabelle
(pdf-Datei zum Herunterladen)

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Namensrecht

 

Sie möchten Ihrem Unternehmen einem Namen geben- welcher zulässig ist hängt von der Rechtsform und der Eintragung ins Handelsregister ab.
Wir möchten hier nur kurze Hinweise für die Einzelunternehmung darstellen; falls Sie Informationen über Namen bezüglich anderer Rechtsformen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kammern (IHK oder HK).
Sie müssen im Geschäftsverkehr als Unternehmen immer Ihren Vor- und Nachnamen verwenden; zusätzlich können Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen aufgeführt werden, z. B. Karla Musterfrau, Biografieservice.
Bei dieser Verwendung müssen Sie prüfen, ob dieser bereits verwendet wird und Sie vielleicht das Namensrecht eines anderen verletzen. Ob dieser Sachverhalt besteht hängt von dem Markt ab, den Sie abdecken. Lokale Unternehmen im Umkreis von 100 km sollten nicht denselben Namen tragen, da Sie eventuell dazu rechtlich belangt werden können. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich bei der Kammer oder Namens-/ Patentanwälten beraten lassen.

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